"Die Sicherung der geschützten Einlagen bei Bankeninsolvenzen ist eines der vorrangigsten Ziele der Behörden, der EU und des Rechtsrahmens." Europäische Bankenaufsicht, 2017
Zuletzt aktualisiert: 01. September 2025
Durch die EU-weit harmonisierte nationale Einlagensicherung sind Spareinlagen bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert.
Die Einlagensicherung gilt für Spareinlagen wie Festgeld-, Tagesgeld-, Girokonten, Sparbücher und Sparbriefe.
Kommt es zur Insolvenz der Bank, stellt das Sicherungssystem den Entschädigungsbetrag nach sieben Tagen zur Verfügung.
Die Einlagensicherung ist ein Schutzmechanismus für Sparer, der sicherstellt, dass ihre Einlagen bei Banken auch im Falle einer Bankeninsolvenz geschützt sind. In der Europäischen Union sind Einlagen bis zu 100.000 € pro Person und Bank durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.
Die Einlagensicherung ist ein fundamentaler Baustein des europäischen Bankensystems und schützt Millionen von Sparern.
In Deutschland wird die Einlagensicherung durch verschiedene Systeme gewährleistet:
Sparkassen sind Teil eines Haftungsverbundes, der über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgeht. Durch die Institutssicherung wird nicht nur die Einlage, sondern die gesamte Institution geschützt.
Ähnlich wie bei den Sparkassen haben auch Genossenschaftsbanken Maßnahmen zur Institutssicherung implementiert. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Banken stabil und widerstandsfähig sind, um potenzielle Krisen zu bewältigen.
Im Jahr 2015 wurde die Entschädigung im EU-Ausland deutlich vereinfacht. Bei einer Bankeninsolvenz haben sich Anleger nicht mehr mit der Entschädigungseinrichtung des jeweiligen Landes auseinanderzusetzen. Die Entschädigung läuft automatisch über die Einlagensicherungssysteme.
Im internationalen Vergleich gilt die Einlagensicherung in Deutschland und im EU-Ausland als risikoarm.
Auch außerhalb der EU gibt es Einlagensicherungssysteme, die jedoch unterschiedlich ausgestaltet sein können:
Neben den gesetzlichen Regelungen sollte ebenfalls die Bonität der Länder berücksichtigt werden.
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt nur für Einlagen, die in Euro oder einer anderen Währung eines Mitgliedes der Europäischen Union unterhalten werden.
Die Höhe der Einlagensicherung liegt bei 100.000 € je Kunde und Bank.
Wird beispielsweise eine Einlage in US-Dollar (USD) getätigt, ist die Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung ausgeschlossen. Anleger können dann prüfen, ob ein freiwilliges Einlagensicherungssystem besteht.
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für alle Länder in der EU in gleichem Maße. Das heißt: Im EU-Ausland sind Ihre Einlagen bis zu 100.000 € pro Anleger und Bank abgesichert.
Zudem sind weitere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beteiligt: Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich Monaco, San Marino und die Schweiz.
In Großbritannien gilt eine nationale Einlagensicherung, die bis zu 85.000 £ je Kunde und Bank absichert.
Wertpapiergeschäfte, wie zum Beispiel Aktienkäufe, Fonds oder ETFs, fallen nicht unter die Einlagensicherung.
Kapital in Fonds und ETFs zählen jedoch zum Sondervermögen. Kommt es also bei der Fondsgesellschaft oder der Depotbank zu einer Insolvenz, ist es möglich, die Wertpapiere zurückzufordern oder in ein anderes Wertpapierdepot zu übertragen.
Da sich die Einlagensicherung auf den einzelnen Anleger bezieht, hat jeder Kontoinhaber einen separaten Entschädigungsanspruch.
Bei Eheleuten verdoppelt sich die Summe der Einlagensicherung auf 200.000 €. Demnach macht es keinen Unterschied, ob ein Paar ein Gemeinschaftskonto oder zwei Einzelkonten führt.
Wenn die Geldanlage die Einlagensicherungsgrenze von 100.000 € überschreitet, kann es sinnvoll sein, das Geld auf mehrere Banken zu verteilen.
Da die staatliche Einlagensicherung eine Sicherungsgrenze von 100.000 € pro Anleger und Bank vorsieht, erhalten diese bei einer anderen Bank nach dem Sicherungssystem wieder eine Absicherung von bis zu 100.000 €.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um herauszufinden, ob eine Bank im Einlagensicherungsfonds ist. Folgende Schritte können dabei hilfreich sein:
Recherche auf der Bank-Website: Kunden können die offizielle Website der Bank, bei der sie ein Konto haben, besuchen. Dort können Informationen zur Einlagensicherung oder Einlagensicherungsfonds gefunden werden. Banken sind oft verpflichtet, solche Informationen transparent auf ihrer Website bereitzustellen. Bei Earth Capital finden Sie alle wichtigen Informationen im Produktinformationsblatt der jeweiligen Bank.
Finanzregulierungsbehörde: Jedes Land hat eine eigene Finanzregulierungsbehörde, die die Banken und Finanzinstitute überwacht. In Deutschland beispielsweise ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Kunden können die Website der entsprechenden Behörde besuchen und dort Informationen zur Einlagensicherung erhalten.
Bank oder Anbieter kontaktieren: Kunden können auch direkt eine Anfrage bei ihrer Bank oder ihrem Anbieter per Telefon oder E-Mail stellen, um Informationen zur Einlagensicherung zu erhalten. Der dortige Kundenservice gibt Auskunft über den Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bank. Das gilt selbstverständlich auch für die Partnerbanken von Earth Capital.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.